...die in Düsseldorf haben halt noch ein Herz für Arbeitnehmer
"Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch
dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" eines Vorgesetzten,
wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder
Disziplinierung geschieht. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)"
MfG
XSJN + allzeit gute Fahrt, jedem mit allem
und \"wo ein Wille, ist auch ein Weg - und wo kein Wille ist, ist auch immer ein Grund\"...